| Wichtige Informationen zum Thema Immobilien | Immobilien & Immobilientreuhand |
Immobilien & Immobilientreuhand
Die Tätigkeiten des Immobilientreuhänders
Gewerbeimmobilie: Ein Gebäude/Gebäudeteil wird ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt.
Sozialimmobilie: Dies sind Gesundheitsimmobilien wie Krankenhäuser und Kliniken. Besonders Gebäude, die dem Wohnen, der Unterbringung & Betreuung & der Pflege von alten, behinderten und pflegebedürftigen, schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie sozialen Randgruppen dienen.
Spezialimmobilie: ein Gebäude, das für eine genau bestimmte, besondere Nutzung erstellt und vorgesehen ist, beispielsweise ein Bahnhof, ein Kraftwerksgebäude oder ein Hotel.
Wohnimmobilie: Ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dient.
Renditeimmobilie: Dient ausschließlich der Verzinsung des investierten Kapitals und ist nicht zur Selbstnutzung vorgesehen.
Serviceimmobilie: Grundstücke einschließlich der aufstehenden Gebäude sowie deren Zubehör, die zur Erbringung von Dienstleistungen notwendig sind und die für den Dienstleistungsanbieter das originäre Instrument der Erbringung seiner Dienstleistungen sind.
Betreiberimmobilie: Eine Betreiberimmobilie umfaßt solche Grundstücke nebst der aufstehenden Gebäude sowie ihr Zubehör, deren Nutzung eines Betreibers Bedarf. Diese Immobilie gewinnt ihren wirtschaftlichen Wert durch die Betriebsleistung dieses Betreibers, die über die bloße Nutzung hinausgeht.
Wertvolle Tips beim Hauskauf 1. Beobachten Sie den Immobilienmarkt. Lesen Sie die regionalen Zeitungen und surfen Sie in Internetportalen 2. Erkundigen Sie sich nach Ihrem finanziellen Spielraum bei der Hausbank. Bis wohin sagt die Bank ja – wie viel Haus wollen Sie sich wirklich leisten? 3. Haben Sie bei einem interessanten Objekt fündig geworden, schaun sie es sich persönlich an und schlafen danach ersteinmal 1-2 Nächte darüber. 4. Bei entsrepchendem Interesse eines Objektes sollten sollten sie gleich den Gutachter verständigen und eine zweite Begehung machen. Der Gutachter weis über den Zustand der Immobilie genau bescheid.
5. Preisverhandlungen – Machen Sie mit Hilfe des Gutachters eine Kaufpreisverhandlung und vereinabaren Sie einen Notartermin. 6. Es sollte ein verbindliches Finanzierungsangebot noch vor dem Notartermin bei der Bank vorliegen. Dieses wird später unterschrieben 7. Der Notarvertrag sollte 14 Tage vor dem Notartermin zur Durchsicht vorliegen. Fragen Sie einen Fachmann oder den Notar, wenn Sie Fragen haben. 8. Ab dem Zeitpunkt wo der Notarvertrag unterschrieben wurder erfolgt der verbindliche Immobilienkauf 9. Zahlung und Immobilienübergabe